Jugendbetreuer

Der JB ist verpflichtet: Die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Die Ausbildungsplanung mit dem Ausbildungsbeauftragten abzusprechen. Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen das wohlverstandene Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern.Mit seinem Gesamtverhalten vorbildlich auf die Junghelfer einzuwirken. Der JB ist Ansprechpartner des Ortsverbandes zur „THW-Jugend e. V.“ und arbeitet eng mit dem Jugendgruppenleiter zusammen. Er wird durch die Führungskräfte und Helfer des OV bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützt. Er teilt die Aufsichtspflicht über die Jugendgruppe paritätisch mit dem Jugendgruppenleiter. Er stellt die materielle Ausstattung der Jugendgruppe und deren Wartung und Pflege sicher. (Quelle: THW)